Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat in ihrem Bericht vom 29. Juli 2026 (EFK-25427) untersucht, wie effizient das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Pflanzenschutzmittel zulässt. Sie bemängelt zu verschachtelte Zuständigkeiten, einen anhaltenden Bearbeitungsstau und Gebühren weit unter Kostendeckung.
Rund 1.100 Zulassungsgesuche sind zwischen 2018 und 2025 eingegangen. Nach den Daten der EFK war im Februar 2026 etwa die Hälfte davon noch nicht abgeschlossen. An der Beurteilung wirken fünf Bundesstellen aus drei Departementen mit. Fristen für die Behörde enthält die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) nicht. Wie viel Zeit Behörde und Antragsteller jeweils benötigen, erfasst das BLV bislang nicht.
Parallel dazu ist die Zahl der Notfallzulassungen stark gestiegen, von 5 im Jahr 2016 auf 40 im Jahr 2025. Nach Angaben der EFK standen 2024 34 Notfallzulassungen lediglich 18 regulär erledigte Gesuche gegenüber. Die EFK sieht in den Notfallzulassungen zugleich eine Folge und einen Treiber des Rückstands.
Die EFK empfiehlt dem BLV:
- eine verbindlich geregelte, virtuelle Zusammenarbeit der Beurteilungsstellen von BLV und SECO,
- intern und extern kommunizierte Fristen für alle neuen Zulassungsverfahren, innerhalb derer im Regelfall entschieden wird,
- höhere Gebühren, um einen höheren Kostendeckungsgrad zu erreichen.
Das BLV hat alle drei Empfehlungen akzeptiert und arbeitet an einem Aktionsplan. Ein rein virtuelles Team mit dem SECO sieht es allerdings kritisch und will auch alternative Modelle prüfen.
Vereinfachtes Verfahren mit kommunizierter Zielfrist
Seit dem 1. Dezember 2025 gibt es nach Art. 16 PSMV einen vereinfachten Zugang für Mittel, die bereits in einem Nachbarstaat der Schweiz zugelassen sind, also in Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien. Grundlage ist der Bewertungsbericht aus dem zonalen EU-Verfahren. Eigenständig prüft die Schweiz nur noch den Gewässerschutz und die nichtberufliche Verwendung. Das BLV hat angekündigt, solche Gesuche binnen zwölf Monaten zu erledigen, sofern das vollständige EU-Dossier vorliegt. Für reguläre Verfahren nennt das BLV bislang keinen Zeitrahmen.
Quelle: Eidgenössische Finanzkontrolle, Prüfung der Effizienz bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, EFK-25427, 29.07.2026, abrufbar unter www.efk.admin.ch
Über KOOF Rechtsanwälte
KOOF Rechtsanwälte PartmbB mit Sitz in Linnich ist auf das europäische und deutsche Pflanzenschutzmittelrecht spezialisiert. Die Kanzlei berät vorwiegend Hersteller in Genehmigungs- und Zulassungsverfahren sowie in gerichtlichen Verfahren gegenüber nationalen und europäischen Behörden.